Basiskurs Fortgeschrittenenübung | |
Derzeit wird leider kein Basiskurs II angeboten. Basiskurs II im Zivilrecht zur Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung im Sommer- semester 2019 Parallel zu den Vorlesungen an der Universität wird der für die Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht relevante Stoff anhand einprägsamer Fälle und anschaulicher Übersichten erarbeitet und gleichzeitig grundlegende juristische Arbeits- techniken wie Aufbau, Subsumtion sowie die Darstellung umstrittener Rechtsprobleme vermittelt und trainiert. Während im Basiskurs I zur Vorbereitung auf die Zwischen- prüfung die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich des All- gemeinen Teils des BGB sowie des allgemeinen und besonderen Schuldrechts vermittelt werden, stehen im Mittelpunkt des Basiskurses II zur Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung das Sachenrecht, aus dem be- sonderen Schuldrecht das Bereicherungs- und Delikts- recht sowie das Recht der Geschäftsführung ohne Auf- trag (GoA). Ziel ist dabei nicht nur die Vermittlung der erforderlichen Rechtskenntnisse, sondern auch die Vermittlung von Verständnis für die tragenden Grundprinzipien der jewei- ligen Rechtsgebiete und für die teilgebietsübergreifenden dogmatischen Zusammenhänge, was notwendige Vor- aussetzung für die Lösung von (auch unbekannten) Rechtsfällen ist. Der Kurs bereitet somit nicht nur auf die Klausuren und die ggf. zu fertigende Hausarbeit vor, sondern legt bereits den Grundstein für eine erfolgreiche Examensvorbereitung. Abgerundet wird das Kursprogramm durch die Ausgabe einer Abschlussklausur, die Sie im Rahmen einer zeitnahen Be- sprechung sorgfältig korrigiert mit ausführlicher Muster- lösung zurückerhalten. |